Geschäftsführender Gesellschafter: Max Grauert und wird gerichtlich und außergerichtlich durch Max Grauert vertreten.
Sitz und Registergericht: Winsen/Luhe
Urheberrechte
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Marken
DialogTicket® ist eine Marke der Max Grauert GmbH. Warenzeichen und Marken werden in der Regel nicht als solche kenntlich gemacht. Das Fehlen einer solchen Kennzeichnung bedeutet nicht, dass es sich um einen freien Namen im Sinne des Waren- und Markenzeichenrechts handelt.
Die Max Grauert GmbH ist unter der Handelsregisternummer 200324 beim Amtsgericht Lüneburg eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Max Grauert gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Die Umsatzsteuer-Id ist DE248201548
Haftungsausschluss
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Copyright
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Inhalte
DialogTicket.com (im Folgenden auch DialogTicket genannt) handelt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Homepage von DialogTicket abrufbare Fassung. DialogTicket handelt im Auftrag der Max Grauert GmbH, Dieselstr. 3b, D-21423 Winsen - (info@dialogticket.com). Das Angebot von DialogTicket richtet sich ausschließlich an eingetragene Unternehmer.
DialogTicket bietet eine kostenlose Supportplattform sowie einen kostenpflichtigen Übersetzungsdienst. Die Vertragsbeziehungen zu den Übersetzern bestehen ausschließlich und in allen Fällen zwischen DialogTicket und dem Übersetzer.
DialogTicket übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen DialogTicket, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens DialogTicket kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. DialogTicket behält es sich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
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3. Zahlung bei Übersetzungen
Mit Zustandekommen des Vertrages ist eine Vorauskassenzahlung über die vereinbarte Vergütung fällig. Der Auftraggeber erhält hierzu eine elektronische Rechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Rechnung per Post zugesandt, sind hierfür Extrakosten fällig. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Nach schriftlicher Vereinbarung ist eine Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in Ausnahmefällen für Firmen möglich. Alle Preise sind stets freibleibend geregelt und unverbindlich.
4. Abnahme und Qualität von Übersetzungsleistungen
DialogTicket verpflichtet sich, die Zurverfügung gestellten Texte fachgerecht und sachgerecht ohne Kürzungen oder sonstige inhaltliche Veränderungen zu übersetzen. Die Übersetzungen werden abhängig von dem Text sinngemäß und nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsindustrie des jeweiligen Sprachraumes übersetzt. DialogTicket kann Übersetzungen ablehnen, wenn Texte gesetzeswidrige Inhalte oder sehr spezielle fachterminologische Inhalte (juristische Texte, wissenschaftliche Texte, etc.) haben.
Der Auftraggeber hat die Übersetzung nach Zurverfügungstellung unverzüglich zu prüfen.
a. Der Übersetzungsauftrag wird von DialogTicket online zur Verfügung gestellt. Auf dem Server steht die Übersetzung nach Fertigstellung für den Auftraggeber zum Download bereit. DialogTicket trägt die Gefahr des Datenverlustes bis 14 Tage nach der Fertigstellung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass innerhalb dieser Frist die Übersetzung herunter geladen wird und stellt DialogTicket von jeder Haftung frei.
b. Die Leistung gilt als abgenommen mit Ablauf von 14 Tagen nach Zurverfügungstellung der Übersetzung. Die Übersetzungen sind online abrufbar.
c. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Übersetzung oder Teile der Übersetzung in Benutzung genommen hat, auch wenn die 14 Tage nach Ziffer 1. noch nicht verstrichen sind.
d. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer ihm von DialogTicket gesetzten Frist die Übersetzung abnimmt.
e. Vorbehalte wegen bekannter oder schuldhaft nicht erkannter Mängel der Übersetzung sind spätestens binnen 14 Tagen nach Zurverfügungstellung oder aber binnen 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung, wenn dieser Zeitpunkt früher eintritt, schriftlich geltend zu machen.
f. Rechte bei Mängeln und Pflichtverletzungen: Die Ansprüche des Auftraggebers gegen DialogTicket sind auf die Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
g. Soweit der Auftraggeber eigene Fachterminologien übersetzen lassen möchte, ist dies nur in detaillierter Absprache mit DialogTicket möglich.
h. Von der Übersetzung ausgeschlossen sind Texte in Bildern. Übersetzungen sind ausschließlich in Text (ASCII) Format vom Auftraggeber zu liefern.
5. Nachbesserung
a. Wenn der Auftraggeber innerhalb der vorgegebenen Frist Mängel an der Übersetzung nachweist, hat DialogTicket eine angemessene Frist für eine Nachbesserung. Eine Nachbesserung ist nur fällig, wenn der Auftraggeber richtige und vollständige sowie verständliche Informationen zur Verfügung gestellt hat.
b. Wenn der Auftraggeber nach der abgelaufenen Frist Mängel nachweist, hat er Anspruch auf Minderung des Kaufpreises. Darüber hinaus gehende Forderungen hat der Auftraggeber nicht.
c. Mängel sind erhebliche Fehler, die von dem Originaltext stark abweichen oder den Sachverhalt unrichtig darstellen. Kleine Fehler, die die Übersetzung nicht erheblich mindern, sind von den Ansprüchen in §5 a./b. ausgeschlossen.
6. Haftungsausschluss
a. DialogTicket haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
7. Verjährung
Die Ansprüche des Auftraggebers gegen DialogTicket verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
DialogTicket kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen. DialogTicket teilt Änderungen oder Ergänzungen dem Auftraggeber mit. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis innerhalb von 30 Tagen kündigen, wenn die Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten von DialogTicket sind.
8. Schriftform
Sämtliche Absprachen bedürfen der Schriftform einschließlich der Vereinbarung der Abweichung von der Schriftform.
9. Geheimhaltung
DialogTicket entwickelt die Plattform ständig weiter und hält diese auf dem neuesten Stand der Technik. DialogTicket kann jedoch nicht ausschließen, dass der Dienst 100%ig verfügbar ist, frei von Viren oder Sabotageprogrammen oder dem Zugriff von unbefugten Dritten ist. Auf dieses Risiko wird der Auftraggeber ausdrücklich hingewiesen. Der Auftraggeber stellt DialogTicket frei von jeglicher Haftung, die aus §9. entstehen.
10. Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht direkt in Kontakt mit den Übersetzern zu treten oder innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr diese abzuwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Zuwiderhandlung, eine von DialogTicket angemessene Entschädigung im Streitfall zu zahlen.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Winsen/Luhe soweit DialogTicket.com keinen anderen Ort bestimmt.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Der Vertrag ist sodann so auszulegen und anzuwenden, wie dies dem mutmaßlichen Interesse der Vertragsparteien entspricht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.