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Professionelle Übersetzung von Handelsregisterauszügen
Eine exzellente Grundlage für internationale Geschäfte.
Handelsregisterauszüge schaffen Vertrauen, denn sie vermitteln die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens in objektiver Weise. Um internationalen Geschäftspartnern und Investoren Geschmack auf mehr machen, hilft es, sie in der jeweiligen Landessprache parat zu haben. Als Übersetzungsdienst helfen wir Ihnen gern dabei — und machen aus Ihren wirtschaftlichen Eckdaten in anderen Sprachen eine runde Sache.
Ihr kostenloses Angebot
42 Sprachen.
Über 2000 Fachübersetzer.
Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch und Russisch. Das sind nur die gefragtesten Sprachen bei unseren Kunden. Aber wir können Ihren Handelsregisterauszug in viel mehr Sprachen übersetzen. In 42, um genau zu sein. Sie fragen sich, ob Ihre Zielsprache dabei ist? Einfach kurz durchklingeln oder eine E-Mail schreiben und wir klären das schnell. Und wenn wir schon einmal dabei sind, machen wir uns auch gleich auf die Suche nach dem optimalen Fachübersetzer aus unserem Team von über 2000.
Hohe Standards
Rechtlich und sprachlich.
Damit Ihr Handelsregisterauszug im Ausland rechtsgültig ist, muss er bestimmte juristische Kriterien erfüllen. Darum muss eine Übersetzung oft auch beglaubigt werden. Was liegt da näher als den Auszug von jemandem übersetzen zu lassen, für den strenge Kriterien und hohe Standards selbstverständlich sind? Nicht ohne Grund sind unsere Dienstleistungen ISO 17100 zertifiziert. So können Sie sich sicher sein: wir wählen den perfekten Übersetzer und überprüfen das Resultat auf Korrektheit und hohe Qualität. Lange bevor Ihre Geschäftspartner und Investoren einen Blick drauf werfen. Beruhigend.
Sie haben vor kurzem Ihre erste Firma gegründet und sind sich nicht sicher, wozu man Handelsregisterauszüge überhaupt benötigt? Dann empfehlen wir diese Übersicht auf der Website Für Gründer. Oder Sie such nach einem Übersetzungsbüro für andere Dokumente? Hier finden Sie eine Übersicht aller Wirtschaftsdokumente, die wir routinemäßig übersetzen.
Beglaubigung gefällig?
Sehr gern!
Sie brauchen eine beglaubigte Kopie Ihres Handelsregisterauszuges? Das trifft sich gut. Viele unserer Übersetzer sind nämlich gerichtlich vereidigt. Sie sind befugt zu überprüfen, ob die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Falls ja, Unterschrift drauf. Stempel drauf. Und ab die Post, direkt in Ihren Briefkasten. Und Sie sparen sich den Weg zum Amt. Das hat man davon, wenn man sich an ein professionelles Übersetzungsbüro wendet.
Ihr kostenloses Angebot
42 Sprachen. Über 2000 Fachübersetzer.
Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch und Russisch. Das sind nur die gefragtesten Sprachen bei unseren Kunden. Aber wir können Ihren Handelsregisterauszug in viel mehr Sprachen übersetzen. In 42, um genau zu sein. Sie fragen sich, ob Ihre Zielsprache dabei ist? Einfach kurz durchklingeln oder eine E-Mail schreiben und wir klären das schnell. Und wenn wir schon einmal dabei sind, machen wir uns auch gleich auf die Suche nach dem optimalen Fachübersetzer aus unserem Team von über 2000.